Professur-Ausschreibung: Klarstellungen

In der Zwischenzeit habe ich zur ausgeschriebenen Professur für technologiegestütztes Lernen an meinem Department ich einige Rückfragen bekommen, die ich in einem eigenen Beitrag beantworten. Es geht um eine Richtigstellung der mir von mir fälschlich verwendeten Formulierung "…so eine Art Juniorprofessur…" und zu einer Formalia (Wie bzw. wohin sollen die Bewerbungsunterlagen geschickt werden?).

In der Zwischenzeit habe ich einige Rückfragen zur Professur-Ausschreibung technologiegestütztes Lernen an meinem Department bekommen, die ich für andere Interessierte hier als eigenen Beitrag zusätzlich posten möchte:

Professur-Ausschreibung: eine vergleichende Betrachtung

Die Formulierung meines früheren Webeintrags "Ich denke an eine Art “Juniorprofessur”" hat Verwirrung hervorgerufen und ist unglücklich gewählt. Weder vom Gehalt noch von der Position der ausgeschriebenen Stelle ist dies der Fall. Es handelt sich von der entgeltlichen Seite um ein deutsches W3 Äquivalent (DUK Besoldungsordnung Mindesteinstufung W1/1 (PDF-Icon, 70kB): 14 x 4.885,14 = 68.391,96 versus Grundgehalt W3: 12,25 x 5.672,13 = 69.483,59). Dazu kommt dann noch die Möglichkeit der  Überzahlung (entsprechend der Qualifikation und dem vorigen Verdienst) sowie einer jährlichen Erfolgsprämie. Beide zusätzlichen Möglichkeiten sind jedoch durch die Bewerbung nicht garantiert, sondern müssen mit dem Rektorat verhandelt werden.

Ich habe diese Formulierung "…so eine Art Juniorprofessur…" deshalb gewählt, weil ich auch Persönlichkeiten zur Bewerbung ermuntern wollte, die sich vielleicht sonst noch nicht für eine W3-Professur bewerben würden. Die von meiner Universität ausgeschriebene Professur hat gegenüber einer deutschen W3-Position nämlich den Nachteil, dass durch die formale Beschränkung auf 5 Jahre eine mögliche Bruchstelle eingebaut ist. Das stellt natürlich eine gewisse Unsicherheit in der Lebensplanung dar.

Gleichzeitig eröffnet sich dadurch aber auch die Möglichkeit in dieser Zeit noch zusätzliche fachliche Qualifikationen und Führungskompetenz zu erwerben um sich dann – im Rahmen eines neuen, nun nach §98 ausgeschriebenen unbefristeten  Berufungsverfahren  – für diese neue Position in aussichtsreicher Lage zu bewerben. Ich wollte auf diese Entwicklungsmöglichkeit hinweisen, aber natürlich ProfessorInnen, die bereits eine W-Position beinhalten, nicht entmutigen. Ganz im Gegenteil: Es gibt keine "stille Vereinbarungen" oder sonstige Absprachen. Die Bestellung erfolgt ausschließlich nach der "Passung" für unsere Universität bzw. Department. Diese "Passung" ist natürlich relativ zu sehen und hängt von der Liste der BewerberInnen ab. Sie ergibt sich aus einer vergleichenden Abwägung verschiedener Faktoren wie etwa inhaltlicher Ausrichtung, Qualifikation, Publikationsliste, erfolgreiche Drittmitteleinwerbung, Führung- sowie hochschuldidaktischer Kompetenz.

Formalia: E-Mail Einreichung möglich

Ich wurde auch bereits – vor allem von InteressentInnen aus dem Ausland – mehrmals gefragt, ob eine Bewerbung über E-Mail möglich ist. Das ist natürlich möglich. Aber ACHTUNG: Die offizielle Adresse bin nicht ich, sondern die Personalabteilung der Donau-Universität Krems, Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30, 3500 Krems, Frau Astrid Adam.

Von Peter Baumgartner

Seit mehr als 30 Jahren treiben mich die Themen eLearning/Blended Learning und (Hochschul)-Didaktik um. Als Universitätsprofessor hat sich dieses Interesse in 13 Bücher, knapp über 200 Artikel und 20 betreuten Dissertationen niedergeschlagen. Jetzt in der Pension beschäftige ich mich zunehmend auch mit Open Science und Data Science Education.

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