Promotionsrecht für die DUK

Letzte Woche wurde der Gesetzesentwurf für ein Promotionsrecht der Donau-Uni vom Ministerrat verabschiedet und in eine sechswöchige Begutachtung geschickt. Damit ist ein wichtiger weiterer Schritt für das Promotionsrecht der DUK auf den Weg gebracht. Im Beitrag erläutere ich einige Hintergründe und diskutiere die nächsten Schritte.

Promotion DUK
Promotion an der Donau-Universität Krems

Bereits am 23. Juli berichteten die Tageszeitungen Standard, Kurier, Wiener Zeitung über eine grundsätzliche Einigung der Politik zum Promotionsrecht für die DUK. Nun ist letzte Woche die dafür erforderliche gesetzliche Änderung, die das DUK-Gesetz von 2004 novellieren soll, in eine sechs-wöchige Begutachtung geschickt worden.

Das ist ein extrem wichtiger weiterer Schritt auf dem sicherlich noch langen Weg zu einer "Voll"-Universität. Freude und sogar Jubel sind daher durchaus berechtigt, weil damit unsere erfolgreiche Arbeit insbesondere in den letzten Jahren anerkannt wurde. So heißt es beispielsweise in einer  Aussendung die gestern vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung versendet wurde:

Die Donau-Universität Krems (DUK) wurde 1994 auf Basis einer 15a Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich als Universität für Weiterbildung gegründet und hat sich im Bereich der Weiterbildungsuniversitäten einen exzellenten Ruf erarbeitet. Aktuell nutzen rund 7.000 Studierende die Ausbildungsmöglichkeiten an der DUK.

Bereits bisher: Erfolgreiche Betreuung von Doktoratsstudierenden

Besonders freut es mich jedoch, dass bei der Begründung vor allem darauf hingewiesen wurde, dass an der DUK bereits viele Doktoratsstudierende erfolgreich betreut wurden. Die Zurechnung zur Wissensbilanz und die Verleihung der akademischen Grade aber – weil die gesetzliche Grundlage für die DUK fehlt – an Partneruniversitäten erfolgen muss. Ausdrücklich wurde dabei neben den Bereichen Biomedizin und Politische Kommunikation auch der Bereich der Bildungswissenschaften erwähnt.

Mich freut das persönlich auch deswegen, weil ich als seinerzeitiger Verantwortlicher für die Doktoratsstudien an der DUK in einem Bericht an den damaligen Rektor Willer, gerade diese Argumentation in den Vordergrund gestellt hatte und sie mit einer haus-internen Untersuchung auch belegen konnte. Konkret heißt das nämlich: Wir machen die (Betreuungs-)Arbeit, aber andere Universitäten dürfen sich Lob und Lorbeeren dafür anrechnen.

Ich habe seit vielen Jahren bereits sehr viel Arbeit in die Betreuung von Doktoratsstudierenden investiert (siehe die Auflistung DissFertig und DissInArbeit auf meiner Homepage). Diese Schwerpunktsetzung war durchaus ein gewisses Risiko, weil diese kostenlose und anderen zugerechnete Arbeit keinem Geschäftsmodell an der DUK entsprach und die dafür erforderlichen Kapazitäten anderen notwendigen Aktivitäten zur Finanzierung des Departments natürlich abträglich waren. Wie sich aber nun zeigt, hat sich diese Entscheidung letztlich doch gelohnt!

Ändert sich etwas beim LLL-Kolleg? Nein!

Solange noch nicht die studienrechtlichen Voraussetzungen (Änderung des Gesetzes, Akkreditierung von Studienprogrammen) geschaffen sind, kann an der DUK noch kein Doktoratsstudium belegt werden. Wir wissen noch nicht, mit welchen genauen Formulierungen und Bestimmungen das Gesetz beschlossen wird, das sich jetzt erst in der Begutachtungsphase befindet. Bis all diese wichtigen Rahmenbedingungen entschieden sind, wird es also noch etwas dauern. Ich rechne, dass wir – wenn alles super klappt – wir im Frühjahr 2014 mehr wissen und aller frühestens mit Herbst 2014 tatsächlich mit der Einschreibung beginnen können. Bis dahin bleibt alles beim Alten.

Das betrifft insbesondere die Studierenden, die ich bereits im Rahmen des LLL-Kolleg betreue. Derzeitige DissertantInnen gehen wie gehabt weiter ihren Weg und neue DissertantInnen können für das kommende Wintersemester 2013/14 weiterhin – falls sie die notwendigen studienrechtlichen Voraussetzungen besitzen – an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt inskribieren. Selbstverständlich werde ich – wenn dann die DUK ihr eigenes Promotionsrecht implementiert hat – die begonnenen Betreuungen an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt natürlich – wie gehabt – weiterführen!

Promotionsrecht für die DUK – die nächsten Schritte

Ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einer "Voll"-Universität ist erreicht. Das hat aber im Moment noch keine unmittelbaren Auswirkungen für Interessenten und unsere Studierende. Intern allerdings laufen jetzt natürlich die Vorbereitung auf Hochtouren!

Rektor Faulhammer hat in einem aktuellen Interview im Standard auch gleich den weiteren Fahrplan für eine "Voll"-Universität angedeutet: Wenn wir Masterstudien und Promotionsrecht haben, dann stellt sich naturgemäß auch mittelfristig die Frage nach Bachelor-Studien. Und "langfristig strebt er an, sämtliche Besonderheiten der DUK gegenüber anderen Unis abzubauen." Niederösterreich als das größte Bundesland hätte dann – neben Fachhochschulen und Privatuniversitäten – endlich auch eine eigene vollwertige Bundes-Universität.

Eine gute Übersicht über den Stand der Diskussion bekommen Sie von einem Fernsehinterview Rektor Faulhammer, das "Niederösterreich heute" am 17.8. aufgenommen hat und das noch ein paar Tage im Netz eingesehen werden kann.

Von Peter Baumgartner

Seit mehr als 30 Jahren treiben mich die Themen eLearning/Blended Learning und (Hochschul)-Didaktik um. Als Universitätsprofessor hat sich dieses Interesse in 13 Bücher, knapp über 200 Artikel und 20 betreuten Dissertationen niedergeschlagen. Jetzt in der Pension beschäftige ich mich zunehmend auch mit Open Science und Data Science Education.

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