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Formale Voraussetzungen für angehende DissertantInnen

Nachfolgend finden Sie einige Ausführungen zu den formalen Voraussetzungen für ein Doktoratsstudium im Rahmen des Kollegs "Life Long Learning" an der Universität Klagenfurt. Sollten Sie aus den nachfolgenden Erläuterungen immer noch nicht klar abschätzen können, ob Sie für ein ordentliches Doktoratsstudium die formalen Voraussetzungen aufweisen, dann sollten Sie direkt mit den zuständigen Stellen in Klagenfurt Kontakt aufnehmen.

Laut österreichischem Studienrecht kann ein Doktoratsstudium nur in Anschluss an ein Studium im Umfang von 300 ECTS-Punkten angetreten werden.

 Dazu zählen:

  • Ein Magisterstudium (300 ECTS), Titel: Mag.
  • Ein Bachelorstudium (180 ECTS) mit anschließendem Masterstudium (120 ECTS), Titel: M.A.; bzw. M.Sc.
  • Ein Diplom-Ingenieur-Studium (300 ECTS), Titel: Dipl.Ing.
  • Ein Diplom Pädagogik Studium in Deutschland, Titel: Dipl. Päd.(300 ECTS)

 

Weniger als 300 ECTS weisen folgende Studienabschlüsse auf und berechtigen daher NICHT zum Antritt eines Doktoratsstudiums:

  • Ein reines Bachelorstudium (180 ECTS) Titel: B.A.
  • Ein sogenannter „Weiterbildungsmaster“, wie er auch von der Donau-Universität Krems verliehen wird (90 ECTS), Titel: M.A.; bzw. M.Sc.
  • Die Absolvierung des 3-jährigen Lehrgangs für Volks- und HauptschullehrerInnen an einer Pädagogischen Akademie(120 ECTS), Titel: Dipl.Päd.
  • Auch ein 120 ETCS Master an Donau-Universität, der im Rahmen einer Anrechnung von sogenannter "Gleichwertigkeit" absolviert wurde – d.h. wo Studierende auf Grundlage ihrer reichen einschlägigen Berufserfahrung zugelassen wurden, nicht aber weil sie bereits einen Bachelor (oder äquivalenten Abschluss) vorweisen können – reicht nicht.

Es entsteht also die etwas verwirrende Situation, dass gleichklingende Titel (M.A., M.Sc., Dipl. Päd.) eine unterschiedliche Anzahl von ECTS-Punkten aufweisen, je nachdem an welcher Universität, bzw. in welchem Land das Studium erfolgte.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Es ist grundsätzlich nicht möglich, die für ein Dissertationsstudium fehlenden ECTS-Punkte durch den Besuch eines zusätzlichen Lehrgangs  - etwa an der Donau Uni Krems -  aufzustocken, denn die 300 ECTS-Punkte müssen durch die Absolvierung eines Studiums mit einem einzigen konsistenten Curriculum, dessen Einzemodule aufeinander aufbauen, erreicht werden.

Soviel zur allgemeinen Gesetzeslage, die allerdings nicht immer 1:1 angewandt wird. Es gibt immer wieder Ausnahmen und Sonderregelungen und um zu erfahren, ob eine solche auf Ihre spezielle Situation zutrifft, bitte ich Sie, sich an folgende Stelle an der Universität Klagenfurt zu wenden:

http://www.uni-klu.ac.at/studabt/inhalt/2571.htm

 

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