Missbrauch und Qualitätssicherung in der Wissenschaft

Die Diskussion um die Plagiatsaffäre des deutschen Verteidigungsminister wirft eine Reihe von Fragen auf, die weit über den aktuellen Anlass hinausgehen. Welche Maßstäbe (inhaltlich + ethisch) sind für wissenschaftliche Arbeiten, insbesondere für Qualifizierungsarbeiten anzuwenden? Wie kann geprüft werden, ob diese Maßstäbe eingehalten werden, dh. wie soll die Qualitätssicherung in der Wissenschaft organisiert werden? Wann sind "handwerkliche Fehler" als bewusste Täuschung zu klassifizieren?


Qualität von Dissertationen sichern bzw. beurteilen lässt.

Aus Anlass der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg

Die Diskussion um die Plagiatsaffäre des deutschen Verteidigungsminister wirft eine Reihe von Fragen auf, die weit über den aktuellen Anlass hinausgehen. Welche Maßstäbe (inhaltlich + ethisch) sind für wissenschaftliche Arbeiten, insbesondere für Qualifizierungsarbeiten anzuwenden? Wie kann geprüft werden, ob diese Maßstäbe eingehalten werden, dh. wie soll die Qualitätssicherung in der Wissenschaft organisiert werden? Wann sind "handwerkliche Fehler" als bewusste Täuschung zu klassifizieren?

Ich möchte mich in den nächsten Tagen dieser recht umfassenden Fragestellung in mehreren Schritten nähern. In diesem ersten Beitrag gehe ich auf die meiner Meinung nach die Angelegenheit bagatellisierende aktuelle Diskussion ein. In weiteren Beiträgen möchte ich dann etwas differenzierende Überlegungen zum wissenschaftlichen "Handwerk" anstellen und ganz allgemein fragen, mit welchen Maßnahmen sich die wissenschaftliche Qualität von Dissertationen sichern bzw. beurteilen lässt.

Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit

Für mich ist die derzeitige Argumentationslinie, wie sie vom deutschen Verteidigungsminister und seiner Partei nahestehenden Personen vertreten wird, unverständlich. Er möchte durch die Rückgabe seines Doktortitels ein Ende der Diskussion um seine Person erwirken und so seinen Rücktritt vermeiden. Aber ist das Erschleichen eines akademischen Titels bloß ein Kavaliersdelikt? Etwa nach dem Motto: Probieren ist in Ordnung, nur erwischen darf man sich nicht lassen. Und wenn doch, dann gibt man das unrechtmäßig erworbene Gut einfach wieder zurück und alles hat wieder seine Ordnung. Ist das wirklich so einfach?

Es ist üblich, dass an allen Universitäten eingereichte Dissertationen  "eine ehrenwörtliche Erklärung des Bewerbers darüber [enthalten müssen], "daß er die Dissertation selbständig verfaßt und keine anderen als die von ihm angegeben Quellen und Hilfsmittel benutzt hat". – Aus der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth (PDF, 127kB). So natürlich auch an der Universität Bayreuth, die übrigens ein Graduiertenkolleg "Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit" von der Deutschen Forschungsgesellschaft genehmigt bekommen hat und insgesamt einen sehr guten Ruf genießt.

Wenn es also stimmt, dass Guttenbergs Dissertation ein Plagiat darstellt, dann verstehe ich die beschwichtigenden Worte z.B. der deutschen Bundeskanzlerin nicht, "sie habe Guttenberg schließlich als Minister bestellt 'und nicht als wissenschaftlichen Assistenten‘". (FAZ.NET vom 21. Februar) Auch Herr Seehofer bekräftigt, dass er an Herrn von Guttenberg als Minister festhalten will, "auch wenn sich herausstellen sollte, dass er seine Arbeit nur abgeschrieben hat" (ebd.).

Wenn es ein Plagiat ist, dass geht es doch hier nicht mehr bloß um eine Bagatelle, sondern um den Bruch einer ehrenwörtlichen Erklärung, die  - so steht es zumindest in vielen Formeln in den Dissertationen – wahrscheinlich sogar als eine eidesstattliche Erklärung anzusehen ist. Kann sich die deutsche Bundesregierung einen Minister erlauben, der vor aller Welt als wortbrüchig dasteht? Und wenn doch: Was heißt dies dann für die Politik? Wird damit nicht dem ohnehin schon weit verbreiteten Vorurteil, dass alle Politiker Schwindler seien, Vorschub geleistet?

Handwerkliche Fehler?

Herr von Guttenberg spricht von "handwerklichen Fehlern" und beschwört damit das Bild eines schlampigen Handwerker herauf, der vor lauter Eile oder fehlender Routine bzw. Geschicklichkeit mal einen Nagel schief einschlägt. Nach dem Motto: Kann ja jeden mal passieren! Sollte der Kunde den Fehler bemerken und eine Mängelrüge aussprechen, gibt man halt das Geld - nach einigen hin- und her - wieder zurück und alles ist sollte wieder in Ordnung kommen, oder?

Nun ist es ja tatsächlich möglich, dass Fehler beim Zitieren in einer wissenschaftlichen Arbeit vorkommen können und dass dies nicht gleich einen systematischen Schwindel bedeuten muss. Bei 286 gefundenen Plagiatstellen, wie sie das GuttenPlag Wiki ausweist (Stand 23.2.2011, 18:00) ist jedoch diese Verteidigung wenig glaubwürdig.

Doch sehen wir uns mögliche Entlastungsargumente näher an:

Ein einzelner systematischer Fehler: Es wäre vielleicht noch argumentierbar, dass ein einzelnes generisches Missverständnis im Zitieren all die vielen formalen Fehler erzeugt hat. Etwa - um bei der Analogie des Handwerkers zu bleiben - wenn ein Schlosser die Konsistenz von Material oder die zur Verfügung stehenden Stahlstifte falsch bewertet und deshalb hunderte falscher Nägel einschlägt. Interessanterweise wurde gerade diese - aus meiner Sicht aussichtsreichste – Argumentation nicht stark verfolgt, obwohl einem Literaturverzeichnis von 48 Seiten (Seite 416-464) durchaus diese Möglichkeit vorhanden ist. Dagegen spricht allerdings, dass an vielen Stellen der Dissertation durchaus richtig und akribisch genau zitiert wurde, dass also gezeigt worden ist, dass richtig zitiert werden kann.

Die anderen Argumente, die Herrn von Guttenberg vorgebracht hat, sind meiner Ansicht nach noch weniger glaubwürdig. Ich zähle sie hier nur auf:

  • Äußerst umfangreiche Dissertation: Sind etwa 286 Plagiate bei 393 Textseiten anders zu bewerten als 286 Plagiate bei etwa 200 Seiten?
  • Arbeitsbelastung: Kann die große Arbeitsbelastung, die zur Zeit als die Dissertation geschrieben wurde, als Entschuldigung herangezogen werden?
  • Familienvater: Können die Aufgaben, die aus dem Familienverband  entstehen als Entlastung herangezogen werden? Ist ein "junger Familienvater" anders zu bewerten als ein kinderloser Pensionist?
  • Zeitdauer: Wie steht es mit der Zeit, die zum Schreiben einer Dissertation benötigt wird? Sind 7 Jahre anders zu bewerten als ein Promotionsstudium von z.B. 3 Jahren?

All diese Versuche eine Entlastung herbeizuführen, gehen von einer nicht zutreffenden Voraussetzung aus: Es handelt sich um ein Versäumnis, ein Versehen, ein (handwerkliches) Missgeschick, das zu entschuldigen ist. Wir sind ja alle nur Menschen und jeder kann Fehler machen.

Tatsächlich lässt sich die Frage ob es sich um eine bewussten Täuschung handelt, nie mit vollständiger Sicherheit beantworten. Sie ist nur einer Introspektion zugänglich, weil die eigene Absicht ein Gedanke ist, der nicht von außen eingesehen werden kann. Wir können nur aus objektiv feststellbaren Anzeichen mehr oder weniger gewagte Schlussfolgerungen ziehen, die letztlich immer auf Annahmen und Interpretationen beruhen müssen.

Das Interessante an der aktuellen Diskussion ist aber, dass für Politiker wie Frau Merkel und Herrn Seehofer diese Frage offensichtlich keine Rolle mehr spielt, dass es anscheinend völlig egal ist ob ein Politiker als Schwindler entlarvt wird. Dieser dreiste (mir fällt kein anderes passendes Wort ein) Versuch rechnet offensichtlich damit, dass die Mehrheit der Bevölkerung nicht versteht, um was es hier wirklich geht. Schließlich hat doch jeder in Schulzeit einmal ein wenig vom Nachbarn oder einem Schwindelzettel abgeschrieben, oder?

Naiv oder selbst Betrogener?

Für Leute wie mich, die wissen wie leicht Plagiate mit moderner Software aufgedeckt werden können, hat die ganze Affäre ein gewisses Überraschungsmoment: Wie kann Herr von Guttenberg ernsthaft glauben, dass die vielen Stellen ohne Quellenangabe nicht gefunden werden? So naiv kann er doch nicht sein, dass er noch nichts von plagiatsprüfender Software gehört hat!

Es wurde mehrmals bereits der Verdacht geäußert, dass Herr von Guttenberg vielleicht überhaupt nicht seine Dissertation selbst geschrieben hat, sondern einen (oder mehrere) Ghostwriter verwendet hat. Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht vorstellen, weil gerade Ghostwriter über die Möglichkeit von Plagiatsoftware informiert sein sollten. Zu Guttenberg wäre dann selbst ein Betrogener, weil man natürlich von Ghostwritern zu Recht erwarten darf, dass sie keien Plagiate abliefern.

Externe Promotionen zurückfahren?

Andererseits ist da ja noch die kontinuierliche Dissertationsbetreuung. Als Betreuer habe ich ja ständig intensiven Kontakt mit den DissertantInnen. Ich kann daher nicht nur die (oft mühevollen) Fortschritte bei der Arbeit klar und deutlich der jeweiligen Person zuordnen, sondern durch diese stückweise Vorgehen, das auch immer wieder neue (Um)Wege eröffnet, wird meiner Ansicht auch die Arbeit eines Ghostwriters, der einen Auftrag in einem Stück abarbeitet, konterkariert.

Ich habe mich deshalb - so wie Gabi Reinmann in einem Nachtrag auf einen ihrer Blogbeiträge - ganz besonders darüber gewundert, dass nicht auch heftig über die Betreuer, sowie über die Qualitätssicherung an der Universität Bayreuth diskutiert wird. Der Vorschlag von Richard Münch, dass externe Promotionen zurückgefahren werden sollen, halte ich - wie übrigens auch Gabi Reinmann  - für nicht zielführend. Ich stimme zwar mit seiner Grundidee überein ("Ein gut betreuter Doktorand kommt nicht auf dumme Gedanken") verstehe aber nicht, was dies mit externen Promotionen zu hat.

  1. Zuerst einmal würde Münchs Vorschlag - voll umgesetzt - bedeuten, dass Leute, die nicht an der Universität arbeiten, auch keine Promotion machen dürfen. Er spricht daher nur von "zurück fahren", weil sonst zu sehr deutlich werden würde, dass sein Idee eine reaktionäre und diskriminierende Komponente hat.
  2. Zweitens geht er von einem Verständnis einer Doktorarbeit aus, die nur für die universitäre Forschung qualifiziert. Doch auch die Industrie braucht wissenschaftliche Forschung und den Einsatz wissenschaftlicher Methoden. Herr Münch - dessen Bücher mir sehr gut gefallen und dem ich sehr schätze - hat hier offensichtlich nicht die aktuelle Bologna-Diskussion zum Studium von Berufstätigen bzw. auch nicht zum "Professional Doctorate" berücksichtigt.

Was heißt denn eigentlich "extern"? - Ich verstehe nicht ganz, wieso für an Universität tätige Personen andere Kriterien gelten sollen, als für andere Berufstätige. Vielmehr müssen endlich die Universitäten begreifen, dass sie besondere Angebote für Berufstätige machen müssen, die einen immer größeren Anteil der Studierenden ausmachen. Das Kolleg "Life Long Learning" an dem ich mitarbeite, blockt seine Veranstaltungen und bezieht auch den für die meisten Studierenden arbeitsfreien Samstag mit ein. Damit können nicht nur die Termine von Berufstätigen mittels Urlaub oder Zeitausgleich leichter wahrgenommen werden, sondern es können auch Personen, die im Ausland wohnen, zur Blockveranstaltung anreisen. Als zusätzliches Angebot zwischen den geblockten Terminen gibt es auch noch intensive Beratungssitzungen über Skype.

Vertrauen, Kontrolle und Vorsicht

Obwohl ich glaube - oder bin ich hier selbst zu naiv? - dass Ghostwriter durch eine intensive Betreuung obsolet werden, ist mir bewusst, dass Plagiate dadurch nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.  Trotz einer intensiven Betreuung lässt sich nicht verhindern, dass bestimmte (kleinere) Teile ohne betreffende Kennzeichnung aus anderen Quellen übernommen werden. Hier hilft nur eine elektronische Prüfung, weil wir ProfessorInnen natürlich selbst nicht alle Textpassagen zu einem Thema im Kopf bzw. eigenhändig kontrollieren können.

Von vielen meiner Kollegen wird kritisch angemerkt, dass damit prinzipiell von einem schlechten Menschenbild ausgegangen wird, dass eine Kultur des Misstrauens aufgebaut wird. Wir sollten hingegen von einer Kultur des Vertrauens ausgehen und nicht wegen ein paar schwarzer Schafe alle anderen ehrlichen Personen auch verdächtigen.

Ich gebe zu, dass mich dieses Argument selbst einige Zeit verunsichert hat. Aber: Lassen die VertreterInnen dieser "fortschrittlichen" Position etwa auch ihre Haustüre unversperrt, wenn sie auf Reisen gehen? Ist das nicht ebenfalls ein Misstrauen gegen alle NachbarInnen und AnwohnerInnen? Oder ist es nicht vielmehr - weil es generell und immer von allen automatisch gemacht wird - eine allgemeine Vorsichtsmaßnahme?

Genauso wie alle ihre Haustüre immer zu sperren, genauso müsste die Plagiatsprüfung eine ganz normale Maßnahme im Sinne einer  automatischen Vorsichtsmaßnahme beim Prozess der Einreichung einer Dissertation sein. Wie es einige Universitäten - die bereits aus böser Erfahrung gelernt haben - es ja auch schon in ihren entsprechenden Satzung und Prüfungsordnungen verankert haben.

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