Auf der gestrigen Graduierungsfeier (3.12.2012) habe ich die aktuellen Meldungen der letzten beiden Wochen zu Plagiatsvorwürfen (Karl-Theodor zu Guttenberg, Bernd Althusmann, Johannes Hahn) als Anlass genommen um über die Verantwortung von Wissenschaft zu sprechen.
Auslöser für meiner Rede auf der Feier war das umstrittene und heftig diskutierte ZEIT-Interview von Karl-Theodor zu Guttenberg. Darin werden die meisten Argumente, die bereits im Februar 2011 von Herrn Guttenberg geäußert wurden, wiederholt. Ich habe darüber bereits in meinem Weblog Stellung bezogen sowie darüber auch bei einer früheren Graduierungsfeier gesprochen.
Es folgen nun neue Überlegungen, die ich in meinem Referat bei der gestrigen Graduierungsfeier nur indirekt angesprochen habe, weil sie mir für den Anlass zu komplex erschienen sind:
Zusätzlich zu den bereits bekannten Positionen stellt Herr zu Guttenberg im aktuellen ZEIT-Interview zwei (früher nur angedeutete) Argumente in den Mittelpunkt seiner Verteidigung:
"Ungeheuerliche Fehler" aber kein Betrug?
„Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.“ (Aus dem Abschlussbericht der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth.)
Herr zu Guttenberg gibt zwar Fehler in der Arbeitsweise zu, bestreitet aber ausdrücklich und nachdrücklich jegliche Betrugsabsicht. Damit steht er nach wie vor im Widerspruch zum Urteil der Universität Beyreuth (vgl. Medienmitteilung "Fall zu Guttenberg: Kommission legt ihren Abschlussbericht vor": , 66 kB)
Dieser Widerspruch ist nun insofern interessant, als es nun zwei aktuelle Fälle in den letzten Tagen zu Plagiatsvorwürfen an Politiker gab, die zwar "viele formale Mängel" (Bernd Althusmann) und Verstöße gegen "Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis" (Johannes Hahn) konstatierten, aber ausdrückliche eine damit verbundene Betrugsabsicht verneint haben.
Diese unterschiedlichen Urteile zeigen auf, dass zwischen einer "chaotischen und ungeordneten Arbeitsweise" (zu Guttenberg) und Betrugsabsicht unterschieden werden kann. Wenn dies vielleicht nicht bei jeder einzelnen Stelle und Zitat möglich ist, so lässt sich bei einer Gesamtbetrachtung durchaus ein entsprechendes Urteil bilden. Es zeigt sich darin die Realisierung eines dialektischen Prinzips, wo nach einem Überschreiten einer quantitativen Grenze qualitative Veränderungen eintreten. 1218 Fundstellen aus 135 Quellen sind eben anders zu beurteilen, als das Fehlen von Angaben oder das unkorrekte Zitieren einiger weniger oder auch etlicher Passagen.
So plump, dass es keine absichtliche Täuschung gewesen sein kann
"Wenn ich geschickt hätte tauschen wollen, hätte ich es vermieden, Textstellen so plump und so töricht in diese Arbeit zu übernehmen, dass sie sich für jeden betroffenen Autor sofort erschließen, der dann zum Beispiel einen Vergleich mit seinem Werk vornimmt, das im Literaturverzeichnis sogar benannt ist." (DIE ZEIT, Nr.48/2011, S.18)
Die so klar und deutlich erkennbaren Plagiatsstellen seien doch der beste Beweis dafür – so Guttenberg – dass keine absichtliche Täuschung dahinter stehe (siehe nebenstehendes Zitat). Das ist in mehrerer Hinsicht ein interessantes Argument:
- Wird das Argument verallgemeinert, dann ist jeder plump ausgeführter (und gescheiterter) Betrugsversuch ja eigentlich kein Betrugsversuch mehr. Wäre wirklich eine Betrugsabsicht vorhanden gewesen, so wäre doch sicherlich der Betrug "intelligenter" ausgeführt worden, oder?
- Herr zu Guttenberg führt im zitierten Interview lang und ausführlich seine "unglaubliche Dummheit", seine "chaotische" Arbeitsweise, sein "Überforderung" mit der zum politischen Leben parallel geführten Arbeit an der Dissertation an. Er gesteht sich zwar ein "mit dem Abfassen dieser Doktorarbeit die größte Dummheit meines Lebens begangen" zu haben, beansprucht aber gleichzeitig, dass er niemals die Textstellen so plump und töricht übernommen hätte. Er nimmt für sich offensichtlich in Anspruch, dass man schlaue und gezielte kriminelle Energie von einem intelligenten Menschen wie ihn doch erwarten könne und dass deshalb daher keine Betrugsabsicht vorliegen könne. Dieser (tatsächlich vorhandene) Widerspruch zwischen Intelligenz und Dummheit muss daher selbstredend im Sinne seiner Intelligenz aufgelöst werden und spricht daher gegen des Verdachts eines "dummen" Betrugs. Abgesehen davon, dass dieses Argument nicht stichhaltig ist und auch zum gegensätzlichen Ergebnis führen kann (er ist halt doch nicht so "intelligent", wie es den Anschein hat), so gibt es auch ein Szenario, wo sowohl das intelligente Verhalten von Herrn zu Guttenberg als auch das dumme Plagiatsverhalten in Einklang gebracht werden kann. Zum Beispiel wenn nicht er die Arbeit selbst geschrieben hat, sondern sie einem Ghostwriter in Auftrag gegeben hat. Diesen (unbewiesenen) Verdacht weist Herr zu Guttenberg klarerweise entrüstet von sich. Er würde damit zwar seine "intelligentes" Verhalten bezüglich der Plumpheit der Plagiatsstellen retten, sich dafür aber jegliche zukünftige politische Karriere verbauen.
Wie lässt sich ein Plagiat verschleiern? – "Offenes" und "verstecktes" Plagiat
"Doch auch soweit in einzelnen der Passagen ein Hinweis auf die Originalstelle erfolgt ist, genügt dieser nicht, um den Plagiatsvorwurf entfallen zu lassen. .... Auch die Art der erfolgten Quellenangabe (vgl. etwa Fußnote 414: „so auch SXXXXXX.“) versucht vielfach den Eindruck zu erwecken, der Kläger habe eigenständige Argumentationserwägungen angestellt, anstatt durch Anführungszeichen oder jedenfalls in anderer Weise erkennbar zu machen, dass es sich um die bloße Wiedergabe der bereits erbrachten gedanklichen Leistung eines Anderen handelt. Auch soweit sich in den von der Beklagten benannten Plagiatspassagen Hinweise auf die Originalstellen finden lassen, beseitigen diese den Übernahmevorwurf daher nicht." (Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 13.10.2008, Az 9 S 494/08 , 106 KB, vgl. aber auch die gute Zusammenfassung auf kostenlose-urteile.de)
Die Zeit hat zwei wissenschaftliche Mitarbeiter deutscher Unis mit einer Analyse der Doktorarbeit von Bernd Althusmann (, 14,5 MB) beauftragt. Das daraus entstandene Gutachten (, 3,2 MB) ist äußerst interessant, weil es neben der bekannten - und derzeit ausschließlich diskutierten – wörtlichen Übernahme von Textpassagen ohne Quellenangabe auch andere Formen des Plagiats am Beispiel der Doktorarbeit von Dr. Althusmann beschreibt. Unter der Überschrift "Wie lässt sich ein Plagiat verschleiern?" werden fünf Strategien der Verschleierung beschrieben. [[Bitte bei eingehender Beschäftigung unbedingt das (anonyme) Original lesen, weil sich mir einige Passagen nicht sofort erschlossen haben und ich daher auch meine eigene Sichtweise und Interpretation eingebracht habe. NB: Dass die beiden Autoren "gern anonym bleiben [wollen], weil sie mögliche berufliche Nachteile ausschließen möchten. (S.15, Fußnote) hat mich persönlich sehr erschüttert weil es auch etwas über die Diskursfähigkeit unseres Wissenschaftssystem aussagt.]]
- Verschleiertes Kopieren bezeichnet die leicht geänderte Übernahme einer genau abgegrenzten Textstelle, die als indirektes Zitat ("vgl.") ausgewiesen werden. Im Unterschied zu direkten Zitat unter Anführungszeichen erscheinen indirekte Zitat häufig als eigene Gedankenleistung, als (eigenständiges) Paraphrasieren. Z.B.: "Autor XY fordert, dass ... (vgl. XY 1999)". Vergleicht man die referenzierte Quelle dann tatsächlich, dann entpuppt sich die scheinbare Paraphrasierung als ein direktes Zitat mit einer bloß kosmetischen Änderung. --- Der entscheidende Punkt dabei ist es, dass es sich dabei um einen genau abgegrenzten Textblock handelt und nicht etwa um eine eigenständige Reformulierung von aus den Texten herausdestillierten Sachverhalten. (Darüber am Schluss dieses Beitrags noch genauer.)
- "Fremde Feder" bezeichnet die paraphrasierende Übernahme von Textpassagen aus Sekundärquellen, die den Primärtext selbst paraphrasieren. Also z.B. wenn die Autorin X (Sekundärquelle) Autor Y (Primärquelle) analysiert und die Dissertation diese Analyse mit eigenen Worten wiedergibt und dabei aber auf die Primärquelle referenziert. Im Literaturverzeichnis erscheint dann zwar die Primärquelle aber nicht die Sekundärquelle aus der die entnommene und dann paraphrasierte Textpassage stammt. --- Diese Plagiatsform ist - wenn die Sekundärquelle die Primärquelle korrekt paraphrasiert - schwer nachzuweisen. Fehler in der Namensnennung oder im Titel des (nicht gelesenen) Primärwerkes, häufige Nennung des Primärwerkes ohne jemals direkt zu zitieren bzw. indirekte Zitat ("vgl.") ohne Seitenangabe können Hinweise dafür sein.
- "Ungekennzeichnete Übernahmen" können nicht nur - wie bei Guttenberg - als direkte, bloß kosmetisch veränderte Zitate vorkommen, sondern auch als längere paraphrasierte Textpassagen, die aber nicht die Quelle der vorgenommenen Reformulierung angeben. --- Auch diese Plagiatsform ist schwer nachzuweisen. Hinweise sind die Übernahme zentraler Begriffe sowie die vergleichende Gegenüberstellung längerer Textstellen die zeigen, dass es sich um denselben Inhalt handelt, der nur anderes gegliedert und formuliert wurde.
- "Ausgefranstes Zitat" oder "Bauernopfer" bezeichnet eine kurze (meist nur einige Wörter lange) wörtliche Übernahme, die die Quelle jedoch nur in einem anderen (früheren oder späteren) Zusammenhang korrekt referenziert. Damit wird sowohl Umfang als auch die Anzahl der wörtlichen Übernahmen verschleiert.
- "Nebelbombe" bezeichnet den Verweis auf eine Quelle, die selbst gar nicht benutzt wurde. Damit soll davon abgelenkt werden, dass sich die Arbeit extrem stark
auf ein ganz bestimmtes Werk stützt, d.h. im wesentlichen bloß der Argumentation eines ganz bestimmten Werkes folgt. Die eigene Arbeit ist dann im Extremfall bloß eine Illustration und Anwendung dieser Argumentationslinie. Die Literaturliste wird mit nicht gelesenen Werken "aufgeblasen", es soll der Eindruck eines umfangreichen Literaturstudiums erweckt werden. "Nebelbombe" und "Bauernopfer" ergänzen sich, weil beide Plagiatsformen das Ausmaß fremden Gedankenguts verschleiern. --- Auch diese Plagiatsform ist von Plagiatssoftware schwer zu erfassen. Hinweise sind fehlende Seitenangaben (weil das referenzierte Werk selbst nicht gelesen wurde) oder aber leicht geänderte Formalia in der Literaturliste (weil der betreffender bibliografische Eintrag aus der nicht zitierten Quelle übernommen wurde, die ein anderes Zitiersystem verwendet). Hinweise auf "Nebelbomben". Z.B. wenn in diesem einen Fall die Namen der AutorInnen mit den Anfangsbuchstaben abgekürzt werden, sonst aber alle AutorInnen mit ausgeschriebenen Vornamen in der Literaturliste stehen.
Umfassende Sichtweise zum Phänomen "Plagiat"
Die Arbeit der beiden anonymen Gutachter finde ich vor allem deshalb interessant, weil damit eine (für mich) gänzlich neue Sichtweise über das Phänomen "Plagiat" charakterisiert wird. Es geht nicht mehr bloß um die wortwörtliche Übernahme von Textpassagen ohne Quellenangabe, sondern ganz allgemein um die Übernahme von fremden Gedankengut, die so versteckt als eigene gedankliche Leistung ausgewiesen wird, dass damit eine automatisierte Prüfung durch Plagiatssoftware nicht erfolgreich ist (vgl. die einleitenden Vorbemerkungen auf S.1 des Gutachten). Dementsprechend ist auch der Vorschlag eines flächendeckenden Einsatzes von Plagiatssoftware , den ich im Referat auf der Graduierungsfeier gemacht habe und der sich im Foliensatz (, 3.1 MB) wiederfindet, entsprechend zu ergänzen.
"Ein Plagiat wird nicht zulässig, nur weil eine Fußnote oder das Literaturverzeichnis auf die Quelle verweist. ... Zweck einer Dissertation
ist es, Neues herauszufinden und eine eigene Position zu vertreten. Die
Verwendung fremder Literatur hat immer im Zusammenhang mit diesem Zweck
zu geschehen. Das kann etwa kritische Bezugnahme darauf, Fortentwicklung
dort vertretener Gedanken, Anwendung dortiger Ideen auf eigene Gedanken
(oder umgekehrt) sein. Geschieht sie jedoch nur zum Zweck, sich fremde Gedanken zu eigen zu machen,
um keine eigenen entwickeln zu müssen, so sprechen wir von einem
Plagiat – egal, ob die Quelle irgendwo angegeben ist oder nicht."
Eine noch weit umfassendere bzw. "strengere" Sichtweise, die - soweit ich das juristisch durchschaue - über den juristischen Begriffs des Plagiats hinausgeht, vertritt das GuttenPlag Wiki. Wie aus dem nebenstehenden Zitat zum Ausdruck kommt, wird dabei die inhaltliche Frage zur Bedeutung einer Dissertation in den Mittelpunkt gestellt. Die anonymen Autoren sind offensichtlich Vertreter dieser weiter gefassten Sichtweise, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, dass in der ersten Fassung des Gutachtens (, 106kB) – die immer noch über Suchmaschinen erhältlich ist – versehentlich das Zitat aus dem GuttenPlag Wiki als ein Zitat aus dem oben erwähnten Beschluss Az. 9 S 494/08 ausgegeben wird. (Die Online-Ausgabe der FAZ vom 1.12.2011 zitiert übrigens ungeprüft diese falsche Quellenangabe)
Der Gedanke dieser umfassenden Argumentation ist folgender: Zum Unterschied einer wissenschaftlichen Arbeitsweise bei einer Bachelor- oder Masterarbeit geht es bei einer Dissertation nicht nur um den Nachweis einer korrekten wissenschaftlichen Arbeitsweise, sondern um ihre Verwendung zum Zwecke der Gewinnung neuer Erkenntnisse. Korrektes Zitieren ist natürlich kein Ersatz für die Entwicklung eigener Gedanken. Es soll mit dem häufig formal übertriebenen wissenschaftlichen Zitationsapparat (vgl. meine Beiträge "Zitieren - eine Geheimwissenschaft" und "Das Zittern vor dem Zitieren") vor allem gezeigt werden, woraus sich die neuen Gedanken entwickelt haben, worauf sie aufbauen und worin genau die Änderung bzw. Innovation besteht.
Ich halte diese sehr umfassende Definition des Plagiats-Begriffs für problematisch. Er erschließt sich nämlich erst aus dem Sinn und Zweck einer Dissertation und wäre beispielsweise für Bachelorarbeiten nicht anwendbar, weil diese nicht einen eigenen Erkenntnisbeitrag zu den Wissenschaften zu leisten zu haben, sondern "nur" zeigen sollen, dass ein Thema mit wissenschaftlichen Methoden eigenständig bearbeitet werden kann. Außerdem wird mit dieser erweiterten Definition damit eine juristisch relevante Betrugs- oder Täuschungsabsicht mit einer bloß schlechten oder ungenügenden Dissertation ("rite") unzulässig vermischt.
(Weil die Gefahr besteht, dass einige der hier angeführten Quellen aus dem Internet wieder verschwinden, habe ich sie heruntergeladen und als PDF auf meiner Website abgespeichert.)