In den letzten Tagen sind von der Donau-Universität Krems eine Professur und PostDoc-Stelle ausgeschrieben worden, die zur Verstärkung meines Departments dienen. Im nachfolgenden Beitrag gehe ich auf einige häufig gestellte Fragestellungen ein, die die Rahmenbedingungen für potentielle BewerberInnen erläutern sollen. Ich habe den Text zum leichteren "Nachschlagen" gleich im Sinne einer FAQ (Frequently asked Questions) aufgebaut.
FAQ Professur:
Der Ausschreibungstext der Professur findet sich auf der Webseite der Donau-Universität Krems (DUK). Ende der Ausschreibungsfrist ist der der 7. Oktober 2012.
Was bedeutet eine §99 Professur?
Durch Verordnung des Rektorates, die der Genehmigung des Universitätsrats bedarf, kann einmalig eine Anzahl von Stellen für Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren festgelegt werden, die für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren gewidmet sind und nur für Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten gemäß § 94 Abs. 2 Z 2 vorgesehen sind. Die Anzahl darf bis zu 20 vH der Stellen gemäß § 122 Abs. 2 Z 4 umfassen. § 98 Abs. 1 bis 8 sind nicht anzuwenden. Die Stellen sind im Mitteilungsblatt der Universität auszuschreiben. Die Rektorin oder der Rektor hat die Stellen nach Durchführung eines Auswahlverfahrens, das internationalen kompetitiven Standards entspricht, zu besetzen. Eine unbefristete Verlängerung der Bestellung durch die Rektorin oder den Rektor ist nur nach Durchführung einer Qualifikationsprüfung zulässig. Inhalt der Qualifikationsprüfung ist die Qualität der wissenschaftlichen Leistungen sowie der Leistungen in der Lehre der letzten fünf Jahre. Die Durchführung der Qualifikationsprüfung hat internationalen kompetitiven Standards zu entsprechen. Der Antrag auf unbefristete Verlängerung kann nach dem vollendeten fünften Jahr gestellt werden.
Damit wird auf eine (Sonder-)Bestimmung des österreichischen Universitätsgesetzes (UG), eben den Paragraphen 99 referenziert. Es handelt sich um ein abgekürztes Berufungsverfahren. Die Idee dahinter ist einerseits Nachwuchsförderung, andererseits aber auch die Möglichkeit enge Zeitfenster bei der Berufung wissenschaftlich anerkannter Persönlichkeiten zu nutzen bevor andere Universitäten den Ruf aussprechen. In der o.g. Ausschreibung geht es um sowohl um Nachwuchsförderung als um die Verstärkung bzw. Sicherstellung meines Forschungsbereiches nach meiner Pensionierung.
Die Stellungnahme des UVP (Verbandes der österreichischen Universitätsprofessorinnen und - professoren) zur damaligen Vorlage der Novellierung des UG gibt einen umfassenden Überblick über die damit verbundenen Ziele bzw. Hoffnungen, die mit der Ausweitung dieses Paragraphen verbunden sind. (Letzte Überschrift auf der Seite: Nachwuchsförderung, Übergangsbestimmungen, § 99-Professuren. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Vorstellungen des UVP im aktuellen Gesetzestext berücksichtigt worden sind. Es gilt natürlich der oben zitierte aktuelle Gesetzestext.)
Warum eine 75% Stelle?
Das hat keine inhaltlichen Gründe sondern ist (leider noch) der derzeitigen finanziellen Lage des Departments für Interaktive Medien und Bildungstechnologien verschuldet. Da alle Departments an der DUK möglichst kostendeckend aufgestellt sein müssen, hatte ich die Befürchtung, dass es keine Mehrheiten bei den zuständigen Gremien für eine Vollzeitstelle geben könnte. Die rasche Freigabe des Universitätsrates, die nach positiver interner Prüfung der Finanzbedeckung erfolgte, bestätigt diese Vorgehensweise.
Der Ausweitung auf 100%- Stelle ist bei erfolgreicher Projektakquisition und weiterhin erfolgreichen Ausbaus des Lehrgangsportfolios gegeben. Insofern wird der Nachweis zur erfolgreichen Einwerbung internationaler Projektmitteln neben der Publikationstätigkeit wie sie sich ua auch durch bilbiometrische Maße (z.B. h-Index) darstellt, eine wichtige Rolle bei der Besetzung spielen.
Inhaltliche Schwerpunktsetzungen und Kriterien der Besetzung?
Die Auswahl erfolgt im Rahmen des Qualifikationsprofils, wie es in der Ausschreibung festgehalten ist. Zusammenfassend ist gedacht an eine Persönlichkeit mit didaktisch motiviertem bildungstechnologischem Profil, das einerseits die von mir vertretenen Kompetenzen verstärken soll, andererseits aber auch in den neu gegründeten Forschungscluster Lifelong Learning integriert werden kann. Entsprechende Ideen für interessierende Inhalte finden sich auf meiner Website (z.B. mein Publikationsprofil und die aktuellen Beiträge zum Schlagwort "LLL-Forschungscluster").
Neben diesen inhaltlichen Qualifikationen wird ganz besonders auch für die junge DUK ein starkes Engagement im Rahmen der universitären Selbstverwaltung ein wichtiges Kriterium darstellen.
Wissenschaftliche MitarbeiterIn
Der Ausschreibungstext dafür findet sich ebenfalls auf der Webseite der Donau-Universität Krems (DUK). Ende der Ausschreibungsfrist ist bereits der der 15. September 2012.
Wie ist die Formulierung "befristet auf ein Jahr mit Verlängerungsoption" zu verstehen?
Wir haben am Department die Erfahrung gemacht, dass die gesetzliche Probezeit zu kurz ist, um die inhaltliche und soziale "Passung" für das Department sicher zu stellen. Da die Universität bei Kündigungen extrem zurückhaltend ist, habe ich mich – um Fehlbesetzungen möglichst zu vermeiden – dafür entschieden, prinzipiell alle wissenschaftlichen Stellen zuerst befristet auszuschreiben.
Außerdem soll in diesem konkreten Fall auch die persönliche Zusammenarbeit mit der etwas später zu besetzenden Professur besonders gut klappen. Eine Verlängerung und damit unbefristete Anstellung ist selbstverständlich (zum Unterschied von der anderen Stelle, die als Kranzvertretung ausgeschrieben ist) sowohl inhaltlich als auch finanziell geplant und somit auch gewünscht. In das engere Auswahlverfahren werden daher nur Personen gelangen, für die auch eine unbefristete Anstellung über das eine Jahr hinaus möglich bzw. attraktiv ist. Das schließt unter anderem auch eine Umzug nach Krems bzw. in die nähere Umgebung mit ein.
Wie ist die Gehaltsangabe von EUR 2.457,71 zu verstehen?
Es handelt sich um den Mindestgehalt, der laut unserer Besoldungsordnung vorgesehen ist. Für AusländerInnen ist hier anzumerken, dass wir gesetzlich 14 Gehälter haben, also der Jahresgehalt sich aus der Multiplikation x 14 ergibt. Weiters habe ich die interne Kalkulation mit unserer Finanzverwaltung so abgestimmt, dass die Stelle bei entsprechender Qualifikation (dh. Promotion) mit entsprechenden Stellen im deutschsprachigen Ausland (DE, CH) konkurrieren kann.