Während die Ausschreibung für die §99-Professur ein voller Erfolg war – es hatten sich viele renommierte Persönlichkeiten aus Österreich, Deutschland, Niederlande, Portugal und USA beworben – ist die Bewerbungslage zur Stelle für die wissenschaftliche MitarbeiterInnen-Stelle weniger gut ausgefallen. Ich glaube, dass Fehler im Ausschreibungstext die Ursache dafür waren. Im alten Text war nämlich nicht so klar erkennbar, dass bildungstechnologische Qualifikationen eine Muss des geforderten Profils waren. Im neuen Text ist dies nun hoffentlich deutlicher worden. Weitere wichtige Zusatz-Informationen gibt es in diesem Beitrag.
Wissenschaftliche MitarbeiterIn
Der Ausschreibungstext dafür findet sich ebenfalls auf der Webseite der Donau-Universität Krems (DUK). Ende der Ausschreibungsfrist ist nicht bereits der 5. November 2012, wie in der ersten Form der Ausschreibung steht. Wegen der Feiertage und der sehr späten internen Genehmigung habe ich die Ausschreibungsfrist auf den 25. November 2012 verlängert.
Wie ist die Formulierung "befristet auf ein Jahr mit Verlängserungsoption" zu verstehen?
Wir haben am Department die Erfahrung gemacht, dass die gesetzliche Probezeit zu kurz ist, um die inhaltliche und soziale "Passung" für das Department sicher zu stellen. Da die Universität bei Kündigungen extrem zurückhaltend ist, habe ich mich – um Fehlbesetzungen möglichst zu vermeiden – dafür entschieden, prinzipiell alle wissenschaftlichen Stellen zuerst befristet auszuschreiben.
Außerdem soll in diesem konkreten Fall auch die persönliche Zusammenarbeit mit der etwas später zu besetzenden Professur besonders gut klappen. Eine Verlängerung und damit unbefristete Anstellung ist selbstverständlich (zum Unterschied von der anderen Stelle, die als Kranzvertretung ausgeschrieben ist) sowohl inhaltlich als auch finanziell geplant und somit auch gewünscht. In das engere Auswahlverfahren werden daher nur Personen gelangen, für die auch eine unbefristete Anstellung über das eine Jahr hinaus möglich bzw. attraktiv ist. Das schließt unter anderem auch eine Umzug nach Krems bzw. in die nähere Umgebung mit ein.
Also nochmals: Es handelt sich um eine vorgesehen fixe Stelle, die aus internen Gründen jedoch mit einer einmaligen Befristung versehen ist.
Wie ist die Gehaltsangabe von EUR 2.457,71 zu verstehen?
Es handelt sich um den Mindestgehalt, der laut unserer Besoldungsordnung vorgesehen ist. Für AusländerInnen ist hier anzumerken, dass wir gesetzlich 14 Gehälter haben, also der Jahresgehalt sich aus der Multiplikation x 14 ergibt. Weiters habe ich die interne Kalkulation mit unserer Finanzverwaltung so abgestimmt, dass die Stelle bei entsprechender Qualifikation (d.h. Promotion) mit entsprechenden Stellen im deutschsprachigen Ausland (DE, CH) konkurrenzieren kann. D.h: Bei entsprechender Qualifikation gibt es auch ein höheres Einstiegsgehalt.