CC0

CC0 (gesprochen cc zero) vereinigt in sich eine Verzichtserklärung und eine bedingungslose Lizenz. Die bedingungslose Lizenz fungiert als Rückfallposition (englisch „fallback license“) für den Fall, dass die vorrangige Verzichtserklärung nach dem jeweils geltenden Recht nicht voll wirksam ist. Mit der Verzichtserklärung wird der Verzicht auf sämtliche Schutzrechte erklärt. Dadurch soll das jeweilige Werk durch den Urheber bzw. Rechteinhaber aktiv in die Gemeinfreiheit überführt werden.

Wenn diese Überführung rechtlich nicht möglich ist – wie beispielsweise in Deutschland oder Österreich – stellt die in CC0 enthaltene „Fallback License“ gewissermaßen eine Creative-Commons-Lizenz ohne die sonst üblichen Lizenzbedingungen (BY, SA, ND, NC, siehe oben) dar. (Wikipedia)

CC0 (gesprochen cc zero) vereinigt in sich eine Verzichtserklärung und eine bedingungslose Lizenz. Die bedingungslose Lizenz fungiert als Rückfallposition (englisch „fallback license“) für den Fall, dass die vorrangige Verzichtserklärung nach dem jeweils geltenden Recht nicht voll wirksam ist. Mit der Verzichtserklärung wird der Verzicht auf sämtliche Schutzrechte erklärt. Dadurch soll das jeweilige Werk durch den Urheber bzw. Rechteinhaber aktiv in die Gemeinfreiheit überführt werden.

Wenn diese Überführung rechtlich nicht möglich ist – wie beispielsweise in Deutschland oder Österreich – stellt die in CC0 enthaltene „Fallback License“ gewissermaßen eine Creative-Commons-Lizenz ohne die sonst üblichen Lizenzbedingungen (BY, SA, ND, NC, siehe oben) dar. (nach Wikipedia)

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Von Peter Baumgartner

Seit mehr als 30 Jahren treiben mich die Themen eLearning/Blended Learning und (Hochschul)-Didaktik um. Als Universitätsprofessor hat sich dieses Interesse in 13 Bücher, knapp über 200 Artikel und 20 betreuten Dissertationen niedergeschlagen. Jetzt in der Pension beschäftige ich mich zunehmend auch mit Open Science und Data Science Education.