Mit 1. Oktober 2012 gibt es an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ein neues Curriculum, das auch für das DokotarandInnen-Kolleg Lifelong Learning (LLL) anzuwenden ist. Es wird damit der Ablauf des Studium stärker formalisiert. Das hat aus meiner Sicht jedoch nicht nur Vorteile für die Studierenden.
Die wesentlichen Neuerungen des Curriculums (, 441kB) für die Doktoratsstudien an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt betreffen vor allem vier Punkte:
- Spätestens am Ende des ersten Studienjahres muss ein schriftliches Exposé in einer universitätsöffentlichen Präsentation dem Doktoratsbeirat vorgestellt werden. Siehe das Formular DISS1 (, 70kB).
- Es muss eine schriftliche Dissertationsvereinbarung zwischen DissertantIn und BetreuerIn abgeschlossen werden. Darin können auch Präsentationen auf internationalen Konferenzen, eigene Lehre sowie Publikationen als zu erbringende Leistungen festgehalten werden. Siehe das Formular DISS2 (, 70kB).
- Betreuung und Begutachtung werden voneinander getrennt: Die betreuende Person darf keine begutachtende Funktion mehr übernehmen und kann daher auch nicht mehr stimmberechtigtes Mitglied des Prüfungssenat sein. Sie nimmt ohne Stimmrecht an der Defensio teil.
- Mindestens eine/r der beiden Gutachter/innen darf nicht der Universität Klagenfurt angehören.
Die letzten beiden Punkte betreffen die interne Organisation seitens der Universität. Ich möchte daher vor allem auf die ersten beiden Punkte eingehen.
Zwei zusätzliche Genehmigungen
Aus der Sicht der DissertantInnen hat das neue Verfahren einen großen Vorteil: Es gibt mehr Rechtssicherheit in zweierlei Hinsicht:
- Einerseits werden Zielstellungen, Methoden und Zeitplan des Dissertationsvorhabens nun von einer Kommission – dem Doktoratsbeirat – beurteilt. Damit wird die bisherige Abhängigkeit von einer einzelnen Person (der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor) verringert.
- Andererseits werden durch die Dissertationsvereinbarung auch die Leistungen der ProfessorInnen, wie z.B. Frequenz der Feedbackgespräche, festgeschrieben. Damit sollen Studierende vor einer nachlässigen Betreuung geschützt werden, weil sie nun das Recht auf periodische Rückmeldungen einfordern können.
Allerdings gibt es aus meiner Sicht auch einige Problempunkte:
- Enger Zeithorizont: Die Zeitfrist für die Genehmigung des Dissertationsvorhabens ist mit einem Studienjahr recht eng bemessen. Es muss die forschungsleitenden Fragestellung im Kontext der Darstellung des aktuellen Erkenntnisstandes der jeweiligen Wissenschaftsdisziplin festgelegt, daraus die adäquate Methode ausgewählt und ein darauf aufbauender realistischer Zeitplan entwickelt werden. Das alles braucht seine Zeit und ist nicht so einfach und nebenher zu erledigen.
- Geringe Flexibilität: Im Zuge der Bearbeitung der Dissertation entstehen neue Probleme und/oder neue Sichtweisen, die nicht bereits im Exposé vorweg genommen werden können. Die Übernahme einer formalisierten Betreuungstätigkeit mit genauen Festlegungen schränkt die manchmal notwendige thematische/methodische/zeitliche Anpassung und Adaption ein. (Wesentliche Änderungen der Dissertationsvereinbarung bedürfen der Genehmigung durch das entsprechende studienrechtliche Organ. -> Was ist unter "wesentlich" zu verstehen?)
- Verschiedene Verantwortungsebenen: Mit der Formalisierung der Dissertationsbetreuung ist auch eine höhere Verantwortung durch die BetreuerInnen intendiert. Das ist natürlich vorteilhaft für Studierende, könnte aber in der Praxis auch eine nachteilige Wirkung für die Studierenden haben. Die Verantwortung des Doktoratsbeirats für die Genehmigung ist für jeden einzelnen Fall eine einmalige Stop- oder Go-Entscheidung und nicht wie bei der nachfolgenden schriftlich fixierten Betreuungsphase ein kontinuierlicher Beratungsprozess, der unter Umständen mit vielen kleinen oder größeren inhaltlichen Richtungsentscheidungen verbunden sein kann. Die Folge dieser unterschiedlichen Verantwortlichkeiten könnte sein, dass zwar das Vorhaben genehmigt wird, sich aber keine fachlich qualifizierte Person zur Übernahme der Betreuung findet bzw. bereit erklärt.
Tipps für Studierende
Es war bisher häufig der Fall, dass DissertationskandidatInnen bereits im Vorfeld mit einer Professorin, einem Professor Kontakt aufgenommen haben um sowohl das Thema als auch das Interesse an einer Betreuung auszuloten. Nun ist jedoch die Zulassung zum Doktoratsstudium (, 120kB) formal und explizit komplett vom inhaltlichen Vorhaben und der aktuellen Betreuungssituation (= den vorhandenen personellen und fachlich qualifizierten Ressourcen) getrennt worden. Wäre ich daher in der Situation eines Dissertationskandidaten, würde ich folgenden Aktionsplan verfolgen:
- Mich bereits im Vorfeld zu meinem gewünschten Thema inhaltlich vorbereiten, damit die Frist von einem Jahr für die Genehmigung des Exposés nicht zu kurz wird. Also nicht bloß um Zulassung ansuchen und dann warten, was auf mich zukommt, sondern möglichst frühzeitig mit den inhaltlichen Vorbereitungen beginnen.
- Mich nicht "blind" an die Ausarbeitung eines Exposés machen, sondern bereits frühzeitig den Kontakt mit möglichen BetreuerInnen suchen.
- Wenn ich sehe, dass die im Kolleg vorhandenen personellen Ressourcen knapp sind, entsprechende Flexibilität entwickeln. Das kann z.B. eine Anpassung des Themas sein, damit ich eine der vorhandenen BetreuerInnen für mein Dissertationsvorhaben interessiere. Es kann aber unter Umständen auch die Suche nach entsprechend fachlich qualifizierten Personen (venia docendi oder gleichwertige Qualifikation) außerhalb der Universität Klagenfurt sein.
Ich hoffe, ich konnte damit einige immer wiederkehrende Fragen von DissertationskandidatInnen beantworten. Wenn es weiterhin Unklarheiten gibt, dann bitte ich dies mit in einem entsprechenden Kommentar öffentlich mitzuteilen. Ich versuche dann in meiner Antwort zur Klärung beizutragen. Mit der Zeit entsteht dann vielleicht ein nützliche FAQ-Liste (Frequently Asked Questions) auf dieser Webseite.