Das neue Curriculum für Doktoratsstudierende an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt erfordert auch eine leicht unterschiedliche Anmeldeprozedur. Ausgehend von den neuen Bestimmungen haben sich die ProfessorInnen des LLL-Kollegs auf eine einheitliche Prozedur geeinigt, die ich nachfolgend beschreibe.
Die wesentlichen Neuerungen des Curriculums (, 441kB) für die Doktoratsstudien an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt erfordern für die Anmeldung zum LLL-Kolleg folgende Schritte:
- Alle formalen Anmeldungsprozeduren erfolgen (wie bisher) über die Studienabteilung in Klagenfurt. Zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Monika Illgoutz oder die stellvertretende Abteilungsleiterin Frau Agnes Mallner. (Siehe dazu auch die Seite zur Zulassung zum neuen Doktoratsstudium). Sie müssen in Klagenfurt alles studienrechtlichen Belange abklären; wir ProfessorInnen haben damit nichts zu tun. Die entsprechenden neuen Formulare finden Sie auf den Seiten der Universität Klagenfurt.
- Nach der erfolgreichen Anmeldung können Sie sich jetzt bei den dazugehörigen Lehrveranstaltungen anmelden. Ein Schritt der manchmal vergessen wird. Buchen Sie alle unsere Veranstaltungen, d.h. alle Lehrveranstaltungen, die zum LLL-Kolleg gehören. Die von uns angebotenen Blocktermine schließen all diese Veranstaltungen ein. Die Internet-Anmeldung für die Lehrveranstaltungen ist leider etwas kompliziert. Sie finden daher hier anbei eine Datei (, 2.2MB), die über Bildschirmfotos den Anmeldevorgang Schritt für Schritt erklärt.
Sie brauchen nun nach der neuen Regelung nicht mehr – wie vorher – ein Exposé und eine Betreuungszusage von einer der ProfessorInnen für die Anmeldung abgeben. Das ist für Sie eine wesentliche Erleichterung. Beachten Sie aber bitte Punkt 4. - Sie müssen verbindlich zum ersten angegebenen Kolleg-Termin erscheinen. Nur dann werden Sie von uns ProfessorInnen für die Lehrveranstaltungen freigeschaltet, d.h. akzeptiert. Sollten Sie verhindert sein, so brauchen wir eine schriftliche Verständigung, da es für Sie sonst für das entsprechende Semester für keine der Lehrveranstaltungen ein Zeugnis gibt.
- Spätestens am Ende des ersten Studienjahres muss ein schriftliches Exposé in einer universitätsöffentlichen Präsentation dem Doktoratsbeirat vorgestellt werden. Siehe das Formular DISS1 (, 70kB). Der Doktoratsbeirat entscheidet nach dieser Präsentation darüber ob das Exposé genehmigt wird und Sie eine Betreuung zugewiesen bekommen.
Sie können natürlich auch schon vorher das Exposé vorstellen oder sich eine betreuende Professorin bzw. betreuenden Professor suchen. Der Doktoratsbeirat wird im Allgemeinen Ihre mit der Professorin bzw. Professor abgesprochenen Betreuungswünsche berücksichtigen Bedenken Sie aber, dass mit der Inskription für das Kolleg "die Uhr tickt". Es empfiehlt sich daher, dass Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken zu Ihrer Dissertation machen, weil sonst die Zeit knapp werden kann. - Wenn Ihr Exposé genehmigt wird, dann muss eine schriftliche Dissertationsvereinbarung zwischen DissertantIn und BetreuerIn abgeschlossen werden. Darin können auch Präsentationen auf internationalen Konferenzen, eigene Lehre sowie Publikationen als zu erbringende Leistungen festgehalten werden. Siehe das Formular DISS2 (, 70kB).
Beachten Sie, dass nach der neuen Regelung die betreuende Person nicht mehr automatisch Gutachterin Ihrer Dissertation ist. Es empfiehlt sich daher innerhalb des Kollegs in gewissen Abständen vor allen ProfessorInnen den Zwischenstand zu referieren bzw. auch eine Kontaktnahme mit den anderen ProfessorInnen gegen Ende Ihrer Dissertation in Angriff zu nehmen.