Public Domain ist ein Begriff aus dem US-amerikanischen Rechtswesen. Public Domain bezeichnet künstlerische und schriftstellerische Werke sowie Computerprogramme, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Ebenfalls zur Public Domain gehören Werke, deren Rechteinhaber einen vollständigen Rechteverzicht geleistet hat und keinerlei Urheberrechte gelten macht.
Im deutschen Sprachgebrauch hat sich der Begriff „Gemeinfreiheit“ für urheberrechtlich nicht geschützte Werke eingebürgert. US-amerikanische Public Domain und europäische Gemeinfreiheit ist ähnlich, aber nicht identisch. Nach dem Schutzlandprinzip bestimmt sich die europäische Gemeinfreiheit immer nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung, in der eine Nutzung vorgenommen wird. (Aus Seo-Analyse und Wikipedia zusammengestellt.)
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